Das Handwerk
Im ländlich orientierten frühen Mittelalter existierten nur wenige handwerkliche Berufe. In geistlichen Grundherrschaften waren dies zum Beispiel Kunsthandwerk und Glasherstellung, das Bauhandwerk etwa bestand vornehmlich aus Steinmetzen und Maurern. Weitere häufig vorkommende handwerkliche Berufe waren damals Schmied oder Müller, deren Tätigkeiten dann schon eine umfangreichere Ausrüstung erforderten. Viele Handelsgüter aber wurden von unfreien Bauern auf Fronhöfen oder von freien Bauern auf dem eigenen Land erzeugt und weiterverarbeitet.
Vom Hochmittelalter und der Städtebildung an diversifizierte sich die Handwerkskultur. Begabte Handwerker zogen in die Städte, wovon sich viele bessere Absatz- und Gewinnchancen versprachen . Die steigende Nachfrage änderte das Arbeitsverhalten von einer punktuellen Auftragsarbeit hin zu einer ständigen Produktion. Die hergestellten Waren werden auf Märkten feilgeboten oder in Werkstätten und Läden ausgestellt und verkauft. Im Zuge dessen schlossen sich die städtischen Handwerker zu Zünften zusammen.
Für unabhängige Handwerker wurde es damit praktisch unmöglich zu arbeiten. Unzünftige Handwerker wurden stattdessen ordnungspolizeilich verfolgt. In der Stadt flüchteten sie gerne über die Hausböden traufseitig von Giebeldurchschlupf zu Giebeldurchschlupf ganze Straßenzüge entlang - daher ihr (niederdeutsche) Name Bönhase. In den ländlichen Gegenden zogen Handwerker dagegen lange Zeit umher - sie wurden Stöer genannt.
Außerhalb der Zünfte gab es jedoch sogenannte Freimeister, denen aufgrund besonderer Tätigkeiten und/oder Fertigkeiten Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Johannes Gutenberg war beispielsweise ein solcher Freimeister, der sich als Handwerker nicht den Zwängen der Zünfte unterwerfen musste.
Bedingt durch die französische Revolution und die einsetzende Industrialisierung setzt sich im Europa des 18. Jahrhunderts schließlich langsam die Gewerbefreiheit durch, die jedem Bürger das Recht zubilligt, ein Handwerk eigener Wahl ausüben zu dürfen. Gesellen schließen sich zu Bünden zusammen; es kommt zu 194 dokumentierten städtischen Gesellenunruhen, Gesellenaufständen und Gesellenstreiks. Die Aufrührer verlangen dabei neben höheren Löhnen eben auch jene Gewerbefreiheit mit dem Recht auf freie Berufsausübung.
Am 2. November 1810 wird die Gewerbefreiheit in Preußen eingeführt, später, am 21. Juni 1869, wird die Gewerbefreiheit per Reichsgesetz weiter ausgedehnt. Jeder Bürger ist nun berechtigt, einen Handwerksbetrieb zu gründen. 1897 und 1908 wird die Gewerbeordnung schließlich novelliert. Sie wird heute allgemein als Fundament des dualen Systems der Berufsausbildung betrachtet.
Insbesondere seitens der Handwerksmeister sind Bemühungen, die Gewerbefreiheit wieder zu beschränken, ersichtlich. So wird 1897 ein Handwerksgesetz verabschiedet, das eine Handwerkskammer legitimiert und der alle Handwerker beizutreten haben. 1908 wird der „kleine Befähigungsnachweis“ erlassen, der für die Ausbildung von Lehrlingen wieder den Meisterbrief erforderlich macht. Den Abschluss der Bewegung stellt die Handwerksordnung von 1935 mit der Wiedereinführung des großen Befähigungsnachweises dar, mit dem selbst für die Ausübung eines Handwerkes wieder der Meisterbrief verlangt wird.
Nach dem zweiten Weltkrieg tritt in der BRD schließlich eine Handwerksordnung in Kraft, die eben jenen großen Befähigungsnachweis für die Betriebsgründung erfordert. Diese Notwendigkeit des Meisterbriefes wird u.a. mit besonderer Gefahrengeneigtheit und hohen Anforderungen an den Verbraucherschutz sowie die dafür nötige fundierte Berufsausbildung gerechtfertigt. Handwerkliche Selbständigkeit ohne Meisterbrief wird somit als ordnungswidrige Schwarzarbeit strafrechtlich verfolgt.
2003/2004 beschließt der Bundestag eine Novellierung dieser Regelung: In der Handwerksrechtsnovelle wird die Gewerbefreiheit in 53 Handwerksberufen (aufgeführt in der Anlage B der Handwerksordnung) wieder eingeführt. Für jene Berufsstände reicht nunmehr der kleine Befähigungsnachweis. Die übrigen 41 Handwerke (enthalten in der Anlage A der Handwerksordnung) behalten den Zwang zum großen Befähigungsnachweis, es sollen aber Alternativen zum Meisterbrief geschaffen werden.
Navigation
- Ausbildung
- Beruf
- Computer
- Finanzen
- Gastronomie
- Gesellschaft
- Soziales
- Handwerk
- Kleinanzeigen
- Lifestyle
- Kosmetik
- Motorrad
- Quad
- ATV
- JetSki
- Architekturbuero
- Energiepass
- Reisen
- Tourismus
- Mallorca
- Hotels
- Zeeland
- Holland
- Ferienwohnungen
- Ferienhaeuser
- Kroatien
- Security
- Sport
- Wandern
- Auto
- Essen
- Trinken
- Filmproduktion
- Freizeit
- Hobby
- Gebrauchtes
- Erotik
- Gesundheit
- Medizin
- Porno
- Homepages
- Private Homepages
- Immobilien
- Makler
- Kunst
- Kultur
- Marketing
- Werbung
- Online-Marketing
- Suchmaschinenoptimierung
- Onlineshops
- Kinder
- Baby
- Kinderwagen
- Rechtsanwaelte
- Rennsport
- Sonstiges
- Tachojustierung
- Tachoeinstellung
- Tachoreparatur
- TV-Freischaltung
- Songtexte
- Trockenbau
- Eckbaenke
- Visitenkarten