Rechtsanwälte

Rechtsanwälte haben die Aufgabe, Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und den Rechtsstaat zu sichern. Grundsätzlich ist jeder befugt, sich anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Anwälte bedürfen der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sie sich niederlassen wollen, und sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen. Im Diensteid vor der Rechtsanwaltskammer müssen sich Rechtsanwälte verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen (§ 12a BRAO).

Vornehmlichste Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist, Rechtsuchende über die für ihr Rechtsproblem zuständigen Rechtsvorschriften aufzuklären und zu gewährleisten, dass die Beweissicherung als wichtigste Voraussetzung für jeglichen Rechtserfolg beachtet wird.

Ein Rechtsanwalt kann zum Beispiel im Auftrag einer Partei vor dem Gericht in einem Strafprozess als Verteidiger auftreten oder im Zivilprozess oder anderen Verfahrensarten seinen Auftraggeber vertreten. Rechtsanwälte haben weitgehend das gesetzliche Monopol für individuelle Rechtsberatung. Das hierfür maßgebliche Rechtsberatungsgesetz, das noch aus der Nazizeit stammt und seinerzeit dazu dienen sollte, indirekt z.B. jüdischen Anwälten die Berufstätigkeit zu erschweren, soll bald durch ein völlig neu überarbeitetes Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst werden.

Frantzen unterscheidet in seinem Klassiker "Anwaltskunst" den Forensiker, der vornehmlich Gerichtsprozesse führt, von dem Verteidiger im Strafprozess und dem Wirtschaftsanwalt, der seine Mandanten nicht nur juristisch, sondern auch und vor allem aufgrund seiner Erfahrungen strategisch berät.