Werbung
Werbung dient der gezielten und bewussten Beeinflussung des Menschen zu meist kommerziellen Zwecken. Der Werbende spricht Bedürfnisse teils durch emotionale, teils informierende Werbebotschaften zum Zweck der Handlungsmotivation an. Werbung appelliert, vergleicht, macht betroffen oder neugierig.
Definition Werbung
Dieser Artikel befasst sich mit der Werbung im Hinblick auf jedes beliebige ökonomische Gut. Ziel ist hier der Kauf eines Produktes, die Gewinnung eines wichtigen Lieferanten, Kooperationspartners bzw. Investors oder die Unterstützung weiterer kommunikativer Instrumente im Marketing. Bereits in der Betriebswirtschaftslehre gibt es zahlreiche Begriffsdefinitionen der „Werbung“.
* Karl Christian Behrens versteht darunter „eine absichtliche und zwangfreie Form der Beeinflussung, welche die Menschen zur Erfüllung der Werbeziele veranlassen soll“.
* Otto Walter Haseloff sieht Werbung als die „öffentliche, gezielte und geplante Kommunikation der Information, der Motivation, der Überzeugung und der Manipulation eines definierten Kreises von Umworbenen zugunsten der Marktchancen eines Produktes oder des Images eines Unternehmens“.
* Heribert Meffert zitiert Schweiger/Schrattenecker (1995): „Ein kommunikativer Beeinflussungsprozess mit Hilfe von (Massen-)Kommunikationsmitteln in verschiedenen Medien, der das Ziel hat, beim Adressaten marktrelevante Einstellungen und Verhaltensweisen im Sinne der Unternehmensziele zu verändern.“
* Philip Kotler/Friedhelm Bliemel definieren die Werbung wie folgt: "„Die Werbung ist eines der Instrumente der absatzfördernden Kommunikation. Durch Werbung versuchen die Unternehmen, ihre Zielkunden und andere Gruppen wirkungsvoll anzusprechen und zu beeinflussen. Zur Werbung gehört jede Art der nicht persönlichen Vorstellung und Förderung von Ideen, Waren oder Dienstleistungen eines eindeutig identifizierten Auftraggebers durch den Einsatz bezahlter Medien.“
Einen Anhaltspunkt zur juristischen Definition liefert das europäische Recht mit Art. 2 a) der Richtlinie zu irreführender und vergleichender Werbung (2006/114/EG). Diese definiert Werbung als „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern“. Diese Definition dient auch als Grundlage im deutschen Wettbewerbsrecht.
Navigation
- Ausbildung
- Beruf
- Computer
- Finanzen
- Gastronomie
- Gesellschaft
- Soziales
- Handwerk
- Kleinanzeigen
- Lifestyle
- Kosmetik
- Motorrad
- Quad
- ATV
- JetSki
- Architekturbuero
- Energiepass
- Reisen
- Tourismus
- Mallorca
- Hotels
- Zeeland
- Holland
- Ferienwohnungen
- Ferienhaeuser
- Kroatien
- Security
- Sport
- Wandern
- Auto
- Essen
- Trinken
- Filmproduktion
- Freizeit
- Hobby
- Gebrauchtes
- Erotik
- Gesundheit
- Medizin
- Porno
- Homepages
- Private Homepages
- Immobilien
- Makler
- Kunst
- Kultur
- Marketing
- Werbung
- Online-Marketing
- Suchmaschinenoptimierung
- Onlineshops
- Kinder
- Baby
- Kinderwagen
- Rechtsanwaelte
- Rennsport
- Sonstiges
- Tachojustierung
- Tachoeinstellung
- Tachoreparatur
- TV-Freischaltung
- Songtexte
- Trockenbau
- Eckbaenke
- Visitenkarten